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Branchenbuch

Branchenbücher, Telefonbücher und Telefonauskunft


Der Wolf im Schafspelz oder wo man Notdienste

nicht suchen sollte?
Ganz gleich ob in gedruckter Form, als Online-Ausgabe oder per Telefon, wer einen Schlüsseldienst, einen Schädlingsbekämpfer oder eine Rohrreinigung benötigt sollte o.g. Medien tunlichst meiden.
Die "Macher" hinter solchen Medien sind meist Verlage oder verlagsähnliche Gebilde die lediglich eines
wollen, Werbekunden. Die Erfahrung zeigt, dass viele dieser "Macher" nicht den geringsten Wert auf Verbraucherschutz oder gar das Wettbewerbsrecht legen, was offenbar eher hinderlich für den Anzeigenverkauf scheint.
Branchenbuch

So kommt es auch das die meisten dieser Verlage sich von vorne herein für etwa unwahre Werbeaussagen vom
Auftraggeber "freistellen" lassen.
Dies ist zunächst zwar nicht zu
beanstanden. Die Rechtsprechung kommt diesen Machern zusätzlich zu Hilfe in dem man schon vor
langer Zeit den Grundsatz entwickelte das man Verlagen und verlagsähnlichen Gebilden oder etwa "Redaktionen" mit so genannten "Massengeschäften" nicht zumuten könne, Anzeigen von Werbekunden
oder deren angeblicher Ortsansässigkeit auf Wettbewerbswidrigkeit hin zu überprüfen, die hätten weder
das Personal noch die Zeit hierzu.
Und schon war der "Freibrief" für Lug, Trug und Schwindel geboren, denn diverse Verlage nutzten und
nutzen das freilich aus.
Telefonbuch
Theoretisch und praktisch bedeutet diese Rechtsprechung das Verlage rein rechtlich nicht wissen müssen
wo ihr Kunde eigentlich überhaupt Ortsansässig ist und selbst wenn diese "Kunden" bundesweit unter
fast jeden Ort Deutschlands Werbung unter unzähligen Adressen betreiben muss den Verlagen juristisch
das nicht auffallen, noch nicht einmal merkwürdig vorkommen. Die Rechtsverletzung müsse
"offenkundig" sein, (also selbst für den unintelligentesten Verlagsmitarbeiter eindeutig zu erkennen sein
(anm.d. Redaktion)), so die Richter in einem Urteil bereits aus dem Jahre 2001, also zu einer Zeit,
wo es nur sehr wenig einzelne Verlage für Branchen- und Telefonbücher gab.
Die "Doofen" bei dieser Rechtsprechung sind die Mitbewerber und freilich die Verbraucher, Klagen gegen solche Verlage waren und sind sinnlos.

Ursache der schwarzen Schafe: Verlage und Rechtsprechung?

So kam es, das in fast allen deutschen Telefon- und Branchenbücher rechtswidrige Einträge und Anzeigen einiger weniger unseriöser Gestalten veröffentlicht wurden, zur Freude der Verlage und Verlagsgebilde
die mit dem unseriösen Gesocks phantastische Summen eingenommen haben und weiterhin einnehmen,
zur Freude des unseriösen Gesocks, das freilich phantastische Summen eingenommen hat und weiterhin einnimmt, zum Nachteil des Wettbewerbs und der Verbraucher.
Die Verlage brachten und bringen es sogar fertig ihren örtlichen Werbekunden die viel Geld für eine Werbeanzeige bezahlen nicht ortsansässige Werbekunden „vor die Nase“ zu setzen.
Der örtliche Werbekunde wird von diesen ach so seriösen Verlagen also obendrein auch noch „für Doof verkauft“.
Im Jahre 2016 - das Jahr in dem ein wohl aufmüpfiger Staatsanwalt Deutschlands Schlüsseldienst-Gurus
hinter schwedische Gardinen steckte - brach für diverse Verlage plötzlich eine besonders gute
Einnahmequelle weg - fielen doch plötzlich die Einnahmen für Schlüsseldienstanzeigen regelrecht ein.

Wolf im Schafspelz macht jetzt einen auf Seriös?

Doch schnell hat man ein neues Konzept entwickelt, jetzt, wo die immensen Werbeeinnahmen eines der größten schwarzen Schafe für die Verlage wegfiel musste natürlich etwas Neues her.
Jetzt „vermitteln“ diese Leute plötzlich Schlüsseldienste, natürlich nicht ohne dafür satte Provisionen zu kassieren die freilich die Verbraucher zahlen müssen.
Ausgerechnet die, die jahrzehntelang mit dem Verkauf dubioser Schlüsseldienstwerbungen bzw Telefonbucheinträgen aufgefallen sind, ausgerechnet die machen jetzt einen auf "Saubermann" und
vermitteln - natürlich gegen Entgelt - Schlüsseldienste. Dabei tun sie so, als seien sie die Retter
der Nation vor schwarzen Schafen aus der Schlüsseldienstbranche, ausgerechnet die, die mit den dem Verbraucher in die Irre führenden unseriösen Werbungen ein Vermögen verdienten und nach wie vor verdienen.

Dieses Verhalten war und ist geradezu widerlich!

Was für viele Branchenbücher gilt, das ist auch für diverse Telefonbücher gleich und auch viele Telefonauskunfteien sind von diesen Machenschaften ebenfalls betroffen weil „gute Werbekunden“,
die viel Geld für Werbeanzeigen ausgeben natürlich auch in der Fernsprechauskunft geführt und vermittelt werden. Und so kommt es, dass der Verbraucher gleich doppelt und dreifach zur Kasse gebeten wird,
für eine Auskunft, die er gar nicht will. Immerhin, bevor man von der Auskunft mal eine Telefonnummer genannt bekommt können schon einige Minuten vergehen. Bei denen von der Redaktion durchgeführten
Tests kamen da auch schon mal 8 – 10 Euro für eine Auskunft zusammen. Dafür erhielt man dann eine Rufnummer von Unternehmen die alles waren, nur nicht vor Ort ansässig.

Höchste Gerichte stell(t)en sich gegen das Gesetz?

Man tut nur etwas wenn man was davon hat, eine alte Weisheit. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gericht
Die Rechtsprechung diverser Gerichte, wonach Verlage oder „Redaktionen“ mit „Massengeschäft“
geradezu von jeglicher Haftung nach dem Wettbewerbsrecht befreit wurden entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage. Die Begründung der Richter dass Verlage mit Massengeschäft weder die Zeit noch das Personal hätten um wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen wie z.B. falsche Angabe der Ortsansässigkeit nachgehen zu müssen ist geradezu lächerlich. Mit anderen Worten: Die Verlage haben zwar die Zeit
und das Personal um mit Massengeschäften massenhaft Geld zu verdienen, sie haben aber nicht die eine Minute Zeit um z.B. eine vom Kunden angegebene Sitzangabe online zu überprüfen, was ohne
größeren Zeit- und Personalaufwand freilich jederzeit möglich wäre.
Noch viel besser: Die Verlage verschicken mutmaßlich ihre Rechnung an Werbekunden an eine Adresse,
die nicht mit den vom Kunden angegebenen Adressen in der in Auftrag gegebenen Werbung
übereinstimmt. Doch laut Rechtsprechung braucht selbst dies nicht merkwürdig zu sein – jedenfalls nicht
für diese Verlage – für andere hingegen schon.

Telekommunikationsunternehmen und Telefonauskunft

Normalerweise benötigen kleine Unternehmen nicht viele Rufnummern und auch große Unternehmen Telefonauskunft begnügen sich allein schon aus praktischen Gründen sowie aus Kostengründen eher mit einer guten Telefonanlage mit vielen Nebenstellen.
Dies ist schließlich sinnvoll. Schwarze
Schafe haben jedoch entdeckt dass
mit jeder Rufnummer auch ein so
genannter kostenfreier Telefonbuch- und Branchenbucheintrag verbunden ist
und – diese Daten selbstverständlich auch in der Telefonauskunft geführt werden.
So kommt es das es einzelne „Kunden“ der Telekommunikationsunternehmen gegeben hat und gibt, die tausende von Rufnummern bestellt haben und – die auch geschaltet wurden, freilich unter dem V
orwand der Ortsansässigkeit. Ein fettes Geschäft für Telekommunikationsriesen, für die unseriösen
Kunden – zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher, denn die sind dabei die Gelackmeierten.

So sollten sich Notdienste und Verbraucher Gedanken darüber machen ob sie sich weiterhin von solchen Unternehmen vorführen lassen wollen.
Wer einen Schlüsseldienst, einen Rohrreiniger oder Schädlingsbekämpfer benötigt sollte sich diesen über
die Weisse Liste im Internet oder eines der jeweiligen Verbände heraussuchen. Nur so lässt sich der
Kontakt zu schwarzen Schafen in der Regel vermeiden.
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