Ganz gleich ob in gedruckter Form, als
Online-Ausgabe oder per Telefon, wer einen Schlüsseldienst, einen
Schädlingsbekämpfer oder eine Rohrreinigung benötigt sollte o.g. Medien
tunlichst meiden.
Die "Macher" hinter solchen Medien
sind meist Verlage oder verlagsähnliche Gebilde die lediglich eines
wollen, Werbekunden.
Die Erfahrung zeigt, dass viele dieser "Macher" nicht den geringsten
Wert auf Verbraucherschutz oder gar das Wettbewerbsrecht legen, was offenbar eher hinderlich für den Anzeigenverkauf
scheint.
So kommt es auch das die meisten dieser
Verlage sich von vorne herein für etwa unwahre Werbeaussagen vom
Auftraggeber
"freistellen" lassen.
Dies ist zunächst zwar nicht zu
beanstanden.
Die Rechtsprechung kommt diesen Machern zusätzlich zu Hilfe in dem man schon
vor
langer Zeit den Grundsatz entwickelte das man Verlagen und verlagsähnlichen
Gebilden oder etwa "Redaktionen" mit so genannten
"Massengeschäften" nicht zumuten könne, Anzeigen von Werbekunden
oder
deren angeblicher Ortsansässigkeit auf Wettbewerbswidrigkeit hin zu überprüfen,
die hätten weder
das Personal noch die Zeit hierzu.
Und schon war der "Freibrief" für
Lug, Trug und Schwindel geboren, denn diverse Verlage nutzten und
nutzen das
freilich aus.
Theoretisch und praktisch bedeutet diese
Rechtsprechung das Verlage rein rechtlich nicht wissen müssen
wo ihr Kunde
eigentlich überhaupt Ortsansässig ist und selbst wenn diese "Kunden"
bundesweit unter
fast jeden Ort Deutschlands Werbung unter unzähligen Adressen
betreiben muss den Verlagen juristisch
das nicht auffallen, noch nicht einmal
merkwürdig vorkommen. Die Rechtsverletzung müsse
"offenkundig" sein,
(also selbst für den unintelligentesten Verlagsmitarbeiter eindeutig zu
erkennen sein
(anm.d. Redaktion)), so die Richter in einem Urteil bereits aus
dem Jahre 2001, also zu einer Zeit,
wo es nur sehr wenig einzelne Verlage für
Branchen- und Telefonbücher gab.
Die "Doofen" bei dieser
Rechtsprechung sind die Mitbewerber und freilich die Verbraucher, Klagen gegen
solche Verlage waren und sind sinnlos.
Ursache der schwarzen Schafe: Verlage und
Rechtsprechung?
So kam es, das in fast allen deutschen
Telefon- und Branchenbücher rechtswidrige Einträge und Anzeigen einiger weniger
unseriöser Gestalten veröffentlicht wurden, zur Freude der Verlage und
Verlagsgebilde
die mit dem unseriösen Gesocks phantastische Summen eingenommen
haben und weiterhin einnehmen,
zur Freude des unseriösen Gesocks, das freilich
phantastische Summen eingenommen hat und weiterhin einnimmt, zum Nachteil des
Wettbewerbs und der Verbraucher.
Die Verlage brachten und bringen es sogar
fertig ihren örtlichen Werbekunden die viel Geld für eine Werbeanzeige bezahlen
nicht ortsansässige Werbekunden „vor die Nase“ zu setzen.
Der örtliche
Werbekunde wird von diesen ach so seriösen Verlagen also obendrein auch noch
„für Doof verkauft“.
Im Jahre 2016 - das Jahr in dem ein wohl
aufmüpfiger Staatsanwalt Deutschlands Schlüsseldienst-Gurus
hinter schwedische
Gardinen steckte - brach für diverse Verlage plötzlich eine besonders gute
Einnahmequelle weg - fielen doch plötzlich die Einnahmen für
Schlüsseldienstanzeigen regelrecht ein.
Wolf im Schafspelz
macht jetzt einen auf Seriös?
Doch schnell hat man ein neues Konzept
entwickelt, jetzt, wo die immensen Werbeeinnahmen eines der größten schwarzen
Schafe für die Verlage wegfiel musste natürlich etwas Neues her.
Jetzt
„vermitteln“ diese Leute plötzlich Schlüsseldienste, natürlich nicht ohne dafür
satte Provisionen zu kassieren die freilich die Verbraucher zahlen müssen.
Ausgerechnet die, die jahrzehntelang mit dem
Verkauf dubioser Schlüsseldienstwerbungen bzw Telefonbucheinträgen aufgefallen
sind, ausgerechnet die machen jetzt einen auf "Saubermann" und
vermitteln - natürlich gegen Entgelt - Schlüsseldienste. Dabei tun sie so, als
seien sie die Retter
der Nation vor schwarzen Schafen aus der
Schlüsseldienstbranche, ausgerechnet die, die mit den dem Verbraucher in die
Irre führenden unseriösen Werbungen ein Vermögen verdienten und nach wie vor
verdienen.
Dieses Verhalten war
und ist geradezu widerlich!
Was für viele Branchenbücher gilt, das ist
auch für diverse Telefonbücher gleich und auch viele Telefonauskunfteien sind
von diesen Machenschaften ebenfalls betroffen weil „gute Werbekunden“,
die viel
Geld für Werbeanzeigen ausgeben natürlich auch in der Fernsprechauskunft
geführt und vermittelt werden. Und so kommt es, dass der Verbraucher gleich doppelt
und dreifach zur Kasse gebeten wird,
für eine Auskunft, die er gar nicht will.
Immerhin, bevor man von der Auskunft mal eine Telefonnummer genannt bekommt
können schon einige Minuten vergehen. Bei denen von der Redaktion
durchgeführten
Tests kamen da auch schon mal 8 – 10 Euro für eine Auskunft
zusammen. Dafür erhielt man dann eine Rufnummer von Unternehmen die alles
waren, nur nicht vor Ort ansässig.
Höchste Gerichte
stell(t)en sich gegen das Gesetz?
Man tut nur etwas wenn man was davon hat, eine
alte Weisheit. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Rechtsprechung diverser Gerichte, wonach
Verlage oder „Redaktionen“ mit „Massengeschäft“
geradezu von jeglicher Haftung
nach dem Wettbewerbsrecht befreit wurden entbehrt jeglicher gesetzlicher
Grundlage. Die Begründung der Richter dass Verlage mit Massengeschäft weder die
Zeit noch das Personal hätten um wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen wie z.B.
falsche Angabe der Ortsansässigkeit nachgehen zu müssen ist geradezu
lächerlich. Mit anderen Worten: Die Verlage haben zwar die Zeit
und das
Personal um mit Massengeschäften massenhaft Geld zu verdienen, sie haben aber
nicht die eine Minute Zeit um z.B. eine vom Kunden angegebene Sitzangabe online
zu überprüfen, was ohne
größeren Zeit- und Personalaufwand freilich jederzeit
möglich wäre.
Noch viel besser: Die Verlage verschicken
mutmaßlich ihre Rechnung an Werbekunden an eine Adresse,
die nicht mit den vom
Kunden angegebenen Adressen in der in Auftrag gegebenen Werbung
übereinstimmt. Doch
laut Rechtsprechung braucht selbst dies nicht merkwürdig zu sein – jedenfalls
nicht
für diese Verlage – für andere hingegen schon.
Telekommunikationsunternehmen
und Telefonauskunft
Normalerweise benötigen kleine Unternehmen
nicht viele Rufnummern und auch große Unternehmen begnügen sich allein schon
aus praktischen Gründen sowie aus Kostengründen eher mit einer guten
Telefonanlage mit vielen Nebenstellen.
Dies ist schließlich sinnvoll. Schwarze
Schafe haben jedoch entdeckt dass
mit jeder Rufnummer auch ein so
genannter
kostenfreier Telefonbuch- und Branchenbucheintrag verbunden ist
und – diese
Daten selbstverständlich auch in der Telefonauskunft geführt werden.
So kommt es das es einzelne „Kunden“ der
Telekommunikationsunternehmen gegeben hat und gibt, die tausende von Rufnummern
bestellt haben und – die auch geschaltet wurden, freilich unter dem V
orwand der
Ortsansässigkeit. Ein fettes Geschäft für Telekommunikationsriesen, für die
unseriösen
Kunden – zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher, denn die sind
dabei die Gelackmeierten.
So sollten sich Notdienste und Verbraucher
Gedanken darüber machen ob sie sich weiterhin von solchen Unternehmen vorführen
lassen wollen.
Wer einen Schlüsseldienst, einen Rohrreiniger oder Schädlingsbekämpfer benötigt sollte sich diesen über
die Weisse Liste im Internet oder eines der jeweiligen Verbände heraussuchen. Nur so lässt sich der
Kontakt zu schwarzen Schafen in der Regel vermeiden.